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VDN: Innerhalb gesetzlicher Fristen jede Chance zur Sanierung nutzen

Aufsichtsrat der VDN AG: Noch besteht Chance zur Entschuldung der VDN AG
Institutionelle Anleihegläubiger mit Geschäftsbanken noch nicht einig
Frist für Gültigkeit des Letter of intent wird nicht verlängert

Düsseldorf/Schwerte, den 13. Dezember 2004

 

Der Aufsichtsrat der VDN AG hat dem Vorstand der Düsseldorfer Finanzholding Vereinigte Deutsche Nickelwerke VDN AG empfohlen, innerhalb der gesetzlichen Fristen jede Chance zur Entschuldung der VDN AG zu nutzen.

Nach Ansicht des Aufsichtsrates haben die Verhandlungen über den Verkauf des Teilkonzerns Deutsche Nickel AG an die institutionellen Anleihegläubiger der 7,125% Teilschuldverschreibung 1999/2006 und somit die Entschuldung der VDN AG über das vergangene Wochenende juristische Fortschritte gemacht. Allerdings gehen die neuen Vorschläge der institutionellen Finanzinvestoren über die rechtliche Konstruktion hinaus, die am 11. November 2004 in einem Letter of Intent bereits vereinbart war.

Der Aufsichtsrat nahm heute zur Kenntnis, dass sich die wesentlichen Anleihegläubiger bislang noch nicht mit den Geschäftsbanken des VDN Konzerns über die notwendigen Gegenleistungen zur Entschuldung der VDN AG einigen konnten. In entsprechenden Gesprächen, die erstmals Mitte der vergangenen Woche geführt wurden, wurden nicht alle Probleme abschließend verhandelt.

Der Aufsichtsrat der VDN AG hat beschlossen, die zuletzt vereinbarte Frist zur Umsetzung des Letter of Intent auch unter den veränderten Vorzeichen nicht nochmals zu verlängern. Dem Vorstand der VDN AG wurde empfohlen, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen, wenn innerhalb der gesetzlichen Fristen die Zahlungsfähigkeit der VDN AG nicht wiederhergestellt werden kann.






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