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DNICK Limited kommt vertraglichen Verpflichtungen nicht nach
Düsseldorf, den 06.04.2005
Die Düsseldorfer Finanzholding Vereinigte Deutsche NickelWerke AG
(VDN AG - ISIN DE0006455009 / WKN 645500) hatte mit Kauf- und
-übertragungsvertrag vom 23./24. Dezember 2004 den Teilkonzern der
Deutsche Nickel AG an die DNICK Limited, London/Großbritannien,
veräußert. Die DNICK Limited hatte sich für das Jahr 2005 zur Zufuhr
weiterer Liquidität in Höhe von bis zu EUR 3,0 Mio. vertraglich
verpflichtet. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Ad-hoc
Mitteilung der VDN AG vom 24. Dezember 2004 Bezug genommen.
Die Geschäftsleitung der DNICK Limited hat der VDN AG nunmehr
mitgeteilt, dass sie der vorgenannten vertraglichen Verpflichtung
nicht nachkomme, da sie davon ausgehe, dass die Voraussetzungen für
die Fälligkeit der weiteren Liquiditätsraten nicht eingetreten seien.
Demgegenüber ist die VDN AG der Auffassung, dass die vorgenannte
vertragliche Verpflichtung der DNICK Limited - unverändert und in
vollem Umfang - besteht.
Medienkontakt:
Thomas Schulz
PR Senior Berater
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