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VDN AG prüft Auswirkungen der Pflichtmitteilung der DNICK Ltd. vom 29. April 2005
Düsseldorf, den 02.05.2005
Der Vorstand der Düsseldorfer Finanzholding VDN Vereinigte Deutsche
Nickel-Werke AG (VDN AG - ISIN DE0006455009/WKN645500) hat die
Pflichtmitteilung der in London/England ansässigen DNICK Ltd. (ISIN
DE0002417961/ WKN 241796)„Debt-for-Equity-Swap wird unter gerichtlichem
Gläubigerschutz fortgesetzt“ vom 29. April 2005 zur Kenntnis genommen.
Der Vorstand prüft derzeit die Auswirkungen dieser Pflichtmitteilung
auf die Bilanz und die Liquidität der VDN AG. Die Prüfung steht vor dem
Hintergrund, dass die VDN AG eine Garantie für die von der
Rechtsvorgängerin der DNICK Ltd., der Deutsche Nickel AG, emittierte
Anleihe (ISIN DE0002417961/WKN 241796) ausgereicht hat. Von dieser
sollte die VDN AG im Zuge der Umsetzung des Kauf- und
Übertragungsvertrages mit der DNICK Ltd. vom 23./24.12.2004 befreit
werden. Das im Umlauf befindliche Anleihevolumen beträgt nach
Informationen des Vorstandes aktuell 104 Mio Euro. In dieser Höhe ist
gegebenenfalls bei der VDN AG eine Rückstellung zu bilden, die deren
Überschuldung auslösen kann.
Der Vorstand der VDN AG kann derzeit nicht ausschließen, dass die
vorgenannte Prüfung einen Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der VDN AG zur Folge haben kann.
Der Vorstand der VDN AG wird unverzüglich über die Ergebnisse seiner
Prüfungen informieren.
Medienkontakt:
Thomas Schulz
PR Senior Berater
rw konzept - Agentur für Unternehmenskommunikation -
Maastrichter Straße 53
D-50672 Köln
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