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VDN AG nicht überschuldet - drohende Zahlungsunfähigkeit muss geprüft werden
Düsseldorf, den 24.05.2005
Seit seiner Pflichtmitteilung vom 2. Mai 2005 hat der Vorstand der Düsseldorfer Finanzholding
Vereinigte Deutsche Nickel-Werke VDN AG (ISIN DE0006455009/WKN645500) geprüft, ob die Pflichtmitteilung
der in London/England ansässigen DNICK Ltd. (ISIN DE0002417961/ WKN 241796) vom 29. April 2005 die
Überschuldung der VDN AG auslösen kann und kommt zu dem Ergebnis, dass auf Grund des in Großbritannien
eingeleiteten Administrations-Verfahrens keine Rückstellungen zu bilden sind und die VDN AG somit nicht
überschuldet ist.
Der Vorstand wird nun prüfen, ob der VDN AG durch ein Ausbleiben der mit der DNICK Ltd. vereinbarten
und gemeldeten Barpreiskomponente "in Höhe von bis zu 3 Mio. Euro", die der VDN AG im Zuge der Umsetzung
des Kauf- und Übertragungsvertrages mit der DNICK Ltd. vom 23./24.12.2004 zufließen soll, der VDN AG
die Zahlungsunfähigkeit droht.
Der Vorstand der VDN AG kann nicht ausschließen, dass die vorgenannte Prüfung einen Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der VDN AG zur Folge haben kann.
Der Vorstand der VDN AG wird unverzüglich über die Ergebnisse seiner Prüfungen informieren.
Medienkontakt:
Thomas Schulz
PR Senior Berater
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