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VDN AG hat Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt
Köln, den 31.05.2005
Der Vorstand der Strategie- und Führungsholding
Vereinigte Deutsche Nickel-Werke VDN AG (ISIN DE0006455009/WKN645500)
mit Verwaltungssitz in Köln hat am 31. Mai 2005 beim Kölner Amtsgericht
einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender
Zahlungsunfähigkeit gestellt.
Der VDN AG droht die Zahlungsunfähigkeit, nachdem die Zahlung eines
Betrages in Höhe von bis zu Euro 3 Millionen durch die in London
ansässige DNICK Ltd. ausgeblieben ist bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit
ausbleiben wird. VDN AG und DNICK Ltd. hatten diese Barpreiskomponente
beim Verkauf der Deutschen Nickel AG an die DNICK am 23./24. Dezember
2004 vertraglich vereinbart. Im Zuge des Kauf- und Übertragungsvertrages
bestritt die DNICK die Voraussetzungen für die Fälligkeit und damit die
vertraglichen Verpflichtungen auf Zuführung der Liquidität.
Die VDN AG ist nach eingehender Prüfung der Ansicht, dass die
vertragliche Vereinbarung unverändert und in vollem Umfang besteht. Da
über die DNICK am 29. April ein Administrationsverfahren nach englischem
Recht eröffnet wurde, geht der Vorstand der VDN AG allerdings davon aus,
dass die Zahlungen nicht mehr zu erwarten sind.
Medienkontakt:
Thomas Schulz
PR Senior Berater
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